Spenden an SGKGS sind von den Steuern abziehbar
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Der Kanton Bern hat heute in einer Verfügung die Schweizerische Gesellschaft für Kulturgüterschutz als gemeinnützige Organisation mit Rückwirkung auf den 01.01.2009 von der Steuerpflicht befreit. Somit sind auch Ihre freiwilligen Zuwendungen an die SGKGS steuerlich begünstigt. Diese Regelung gilt jedoch nicht für die ordentlichen Mitgliederbeiträge. |
| Eine Übersicht der Abzugsfähigkeit von Spenden in der Schweiz finden Sie hier. |
